Vereinfachte Einstufung von Mischungen für den Laborgebrauch gemäß TRGS 201
Keine Anmeldung möglich
Kursnr. | A242066 |
Beginn | 14.11.2024, 09:00 Uhr |
Dauer | 4 AE |
Kursort | Leibnizstr. 1, Raum 7 |
Teilnehmende | 6 - 15 |
Kursbeschreibung
„Im Labor werden oft Reagenzien, Puffer, Färbelösungen und Ähnliches hergestellt. Die wichtigen Grundstoffe sind meist als gefährliche Stoffe gemäß CLP-Verordnung gekennzeichnet, die dann in verdünnter Form überwiegend als wässrige Lösung für die Laboranwendung vorgehalten werden.
Besitzen diese Reagenzien jetzt noch die Gefahrstoffeigenschaften der Ausgangsstoffe? Muss eine Kennzeichnung erfolgen? Und wenn ja, welche?
Die TRGS 201 unterstützt Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung; da diese Reagenzien das Labor nicht verlassen und „nicht an Dritte überlassen“ werden, ist eine Kennzeichnung für die Abgabe gemäß CLP-Verordnung nicht zwingend vorgeschrieben. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Inhalt der TRGS 201 wird im zweiten Teil des Seminars anhand von einfachen Beispielen bzw. einfachen Rezepturen die vereinfachte Kennzeichnungsprozedur gemäß TRGS 201 geübt.“
Lernziele
- Aufbau und Inhalt der TRGS 201
- Anwendungsbereich
- Bedeutung anderer Rechtsvorschriften und Beschaffung von Informationen
- Vereinfachte Einstufung bei Informationsdefiziten
Organisatorisches
- Eine im Rahmen der Dienstzeit wahrgenommene Weiterbildung unterliegt dem vorab vorgenommenen Einverständnis der vorgesetzten Person. Bitte beachten Sie auch, dass der Besuch der Weiterbildung mit der verbindlichen Anmeldung zu Ihren Dienstpflichten gehört und ein unentschuldigtes Fehlen eine Verletzung Ihrer dienstlichen Pflichten darstellt.
- Der Raum wird 10 Tage vor Seminarbeginn per E-Mail bekannt gegeben
- Gebühr: 150 €. Kostenlos für Mitarbeiter*innen der CAU sowie Doktorand*innen, die im Graduiertenzentrum registriert sind
- Anmeldeschluss 10 Tage vor Seminarbeginn - Eine Registrierung für die Warteliste ist bei ausgebuchten Kursen möglich
LS1 - Sem. R. 7
24118 Kiel