Interdisziplinäre Lehr- und Forschungskollaboration realisieren
Keine Anmeldung möglich
Kursnr. | F232016 |
Beginn | 19.09.2023, 09:00 Uhr |
Dauer | 8 AE |
Kursort | Online (Zoom) |
Teilnehmende | 8 - 14 |
Kursbeschreibung
Fachübergreifende Lehre, Forschung und interprofessionelle Zusammenarbeit werden im modernen akademischen Kontext immer bedeutsamer. Der Workshop führt in die Grundlagen von interdisziplinären Kollaborationen in der wissenschaftlichen Praxis ein und diskutiert Potentiale und Probleme, die sich aus der fachübergreifenden Zusammenarbeit ergeben können. Die Teilnehmenden reflektieren anhand eigener Erfahrungen und Fallanalysen, welches die zentralen Voraussetzungen für eine gelungene Arbeit in Forschungsverbünden und interdisziplinären Teams sind und wie sich Interdisziplinarität in der konkreten wissenschaftlichen Zusammenarbeit realisieren lässt.
Lernziele:
Die Teilnehmenden …
- wissen um die Ansprüche, die mit der fachübergreifenden wissenschaftlichen Zusammenarbeit verbunden sind.
- sind in der Lage, die mit interdisziplinärer Prozessen verbundenen Schwierigkeiten in ihren Verbünden zu erkennen und konstruktiv damit umzugehen.
- verfügen über handlungsleitende Ansätze für die Prozessgestaltung und
- entwickeln ein konkretes Instrumentarium zur Reflexion ihrer Rolle als Teil eines interdisziplinären Teams.
Zielgruppe:
Hochschulpersonal aus Wissenschaft und Lehre
Organisatorisches:
- Der Zugang wird spätestens einen Tag vor Seminarbeginn per E-Mail bekannt gegeben.
- Anrechnung Zertifikate: Hochschuldidaktik: Fach- und bereichsspezifische Didaktik; Führungskompetenz: Spezialisierungs- und Wahlbereich.
- Gebühr: 250,00 €; kostenlos für Mitarbeiter*innen der CAU sowie Doktorand*innen, die im Graduiertenzentrum registriert sind.
- Anmeldeschluss: 06. September 2023. Eine Registrierung für die Warteliste ist bei ausgebuchten Kursen möglich.
- Weitere organisatorische Rahmenbedingungen der Wissenschaftlichen Weiterbildung finden Sie hier.
- Bitte beachten Sie, dass der Besuch der Weiterbildung mit der verbindlichen Anmeldung zu Ihren Dienstpflichten gehört und ein unentschuldigtes Fehlen eine Verletzung Ihrer dienstlichen Pflichten darstellt.