Kursdetails

Impuls: Konfliktprävention

Keine Anmeldung möglich

Kursnr. F251009
Beginn 03.04.2025, 12:30 Uhr
Dauer 2 AE (1 AE = 45 Min)
Kursort Online
Teilnehmende 8 - 30

Kursbeschreibung

Manche Konflikte sind sinnvoll, weil sie Wichtiges klären. Viele Auseinandersetzungen aber belasten unnötig und verschlingen Unmengen von Ressourcen. Doch schon im Vorfeld lassen sich viele Stellschrauben drehen, die die Wahrscheinlichkeit von Konflikten deutlich verringern. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Impulsvortrag.


Lernziele:

Die Teilnehmenden ...

  • wissen um strukturelle Konfliktbedingungen und wie man sie beeinflussen kann,
  • wissen um konstruktives Verhalten zur Verringerung von Konfliktpotenzial,
  • sind inspiriert, mehr für die Konfliktprävention zu tun.


Zielgruppe:

Hochschulpersonal aus Wissenschaft und Lehre

Hochschulpersonal Gesamt


Organisatorisches:

  • Eine im Rahmen der Dienstzeit wahrgenommene Weiterbildung unterliegt dem vorab vorgenommenen Einverständnis der vorgesetzten Person. Bitte beachten Sie auch, dass der Besuch der Weiterbildung mit der verbindlichen Anmeldung zu Ihren Dienstpflichten gehört und ein unentschuldigtes Fehlen eine Verletzung Ihrer dienstlichen Pflichten darstellt.
  • Die Zugangsdaten zum Kurs werden spätestens einen Tag vor Seminarbeginn per E-Mail bekannt gegeben.
  • Anrechnung Zertifikate:
    • Zertifikat Führungskompetenz im Bereich Kommunikation- und Konfliktlösekompetenz,
    • Zertifikat Hochschuldidaktik im Spezialisierungs- und Wahlbereich
    • Zertifikat Officemanagement 4.0, Modul 2 - Kommunikationskompetenz
  • Gebühr: 75,00 €; kostenlos für Mitarbeiter*innen der CAU sowie Doktorand*innen, die im Graduiertenzentrum registriert sind.
  • Anmeldeschluss: 5 Werktage vor Seminarbeginn. Eine Registrierung für die Warteliste ist bei ausgebuchten Kursen möglich.
  • Weitere organisatorische Rahmenbedingungen der Wissenschaftlichen Weiterbildung finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie, dass der Besuch der Weiterbildung mit der verbindlichen Anmeldung zu Ihren Dienstpflichten gehört und ein unentschuldigtes Fehlen eine Verletzung Ihrer dienstlichen Pflichten darstellt.